Wem gehoeren meine Kontakte

aus Xing, LinkedIn, Facebook und Co?

Dr. Frank Huber schreibt fuer Xing  folgendermassen: „Bei rein dienstlichen Accounts kann davon ausgegangen werden, dass der ehemalige Arbeitgeber die Kontaktdaten beanspruchen kann und diese selbstverstaendlich auch kuenftig in ihrer vertrieblichen Taetigkeit nutzen darf.“

Entsprechende Urteile sind ausserhalb Deutschlands schon gefaellt worden. Fuer Deutschland sieht es laut silicon.de noch differenzierter aus, da hier generell das Datenschutzrecht geaendert werden muesste: „Nach dem System des Datenschutzrechtes waere eine Uebermittlung des Xing-Accounts an den Arbeitgeber durch den Beschaeftigten grundsaetzlich unzulaessig, es sei denn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift wuerde dies erlauben oder anordnen oder der Betroffene willigt ein.“ Direkten Zugriff auf seinen Account muss man dem alten Arbeitgeber also nicht gewaehren. Bei geschaeftlich und privat genutzten Accounts wird der Arbeitgeber auch kein Herausgeben der Daten des gesamten Kontaktepools verlangen koennen, wohl aber einen Export seiner gespeicherten Kundendaten, wenn diese sonst in keinem Offline-Adressbuch vorliegen.

Also am besten mit dem Arbeitgeber umseitig abstimmen, Unklarheiten beseitigen helfen. Bei rein privaten Auftritten sollte man eher acht geben, welches Profil man von sich gerne im Netz abgeben moechte …

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